Mag. (FH) Eva Messenlechner und Team

DIENST IST DIENST & VERTRAG IST VERTRAG
Lohn-, Personal- & Gehaltsabrechnung und Dienstverträge sicher abwickeln

Für Betriebsgründer:innen und Arbeitgeber:innen stellen sich bei der Einstellung von Personal eine Menge Fragen. Gerade in Bezug auf das Arbeitsrecht ist ein umfassendes Grundwissen unumgänglich, das wir Gründer:innen gerne in einer Schulung vorab vermitteln. Ebenso gibt es beim Dienstvertrag, bei Vereinbarungen und im laufenden Betrieb und Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in einiges zu beachten.

Das Wichtigste zuerst: Schriftlich festgehalten ist immer besser als mündlich vereinbart. Aus dem simplen Grund, weil man Gesagtes hinterher leicht vergessen kann, aber Schriftliches absolute Klarheit verschafft. Daher unsere Empfehlung: Schließen Sie Dienstverträge mit Mitarbeiter:innen immer schriftlich ab. Das minimiert Ihre Risiken und beugt Gefahren vor. Auch während des Dienstverhältnisses bewehren sich laufende schriftliche Vereinbarungen mit Mitarbeiter:innen. Neben Standardvereinbarungen, wie z. B. einer Ausbildungskostenrückerstattung sollten auch Essensbons, Parkplatz-Arrangements und Fitness-Studio-Vereinbarungen immer schriftlich niedergeschrieben werden. Ebenso wie Stundenaufzeichnungen, die gerade bei Prüfungen oder Überprüfungen von arbeitsrechtlichen Anspruchsfeststellungen eine große Bedeutung haben. Apropos: Wir wickeln Prüfungen des Finanzamts, der Gesundheitskassen und der Gemeinden (sogenannte GPLB) zur Gänze ab und stehen jederzeit hilfreich zur Seite. Immer telefonisch, aber auch gerne schriftlich. Per E-Mail an: info@teamtirolsteuerberater.at

Tipp

Papier ist geduldig, heißt es so schön. Wir raten Ihnen aber dennoch explizit dazu, Ihre schriftlichen Verträge und Vereinbarungen digital zu scannen und uns Ihre Dokumente via Klientenportal zu senden. Denn nur so können wir alles im Personalakt aufnehmen, Sie zielgerichtet beraten und gleichzeitig sicherstellen, dass nichts verloren geht und alles berücksichtigt wird.